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133. Übereinkunft mit den Landeskirchlichen Gemeinschaften über die Durchführung von Abendmahlsfeiern

Vom 12. November 1987

(Abl. 53 S. 751)
Bekanntmachung des Oberkirchenrats vom 17. Mai 1989

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat mit ihren Landeskirchlichen Gemeinschaften über die Durchführung von Abendmahlsfeiern eine Übereinkunft getroffen, die nachstehend bekanntgegeben wird.
Die Landessynode hat der Übereinkunft am 24. November 1988 zugestimmt. Der Beschluß hat folgenden Wortlaut:
„1.
Die Landessynode stimmt der zwischen dem Oberkirchenrat und den Landeskirchlichen Gemeinschaften getroffenen Übereinkunft über die Durchführung von Abendmahlsfeiern zu.
2.
Die Synode geht davon aus, daß der Oberkirchenrat in Wahrnehmung der gegenseitigen Verantwortung die Landeskirchlichen Gemeinschaften darum bittet, diejenigen Personen regelmäßig zu nennen, die damit beauftragt sind, Abendmahlsfeiern in den Landeskirchlichen Gemeinschaften zu leiten.“
Der Landesbischof hat diese Beschlüsse den Landeskirchlichen Gemeinschaften bekanntgegeben und sie gebeten, der Bitte der Landessynode im Zeichen gegenseitiger Verantwortung nachzukommen.
Die Übereinkunft wird nachstehend im Wortlaut bekanntgegeben.
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Die Evangelische Landeskirche in Württemberg trifft mit ihren Landeskirchlichen Gemeinschaften über die Durchführung von Abendmahlsfeiern folgende Übereinkunft:

  1. „Die evangelisch-lutherische Kirche in Württemberg, getreu dem Erbe der Väter, steht auf dem in der Heiligen Schrift gegebenen, in den Bekenntnissen der Reformation bezeugten Evangelium von Jesus Christus, unserem Herrn. Dieses Evangelium ist für die Arbeit und Gemeinschaft der Kirche unantastbare Grundlage“ (Verfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 1)1#.
    Auch die Landeskirchlichen Gemeinschaften mit ihrem besonderen Erbe stehen in Lehre und Praxis auf dem Boden der Heiligen Schrift und anerkennen die reformatorischen Bekenntnisse der Kirche. Ihre Arbeit geschieht im Rahmen der Landeskirche.
  2. Mit der ganzen Landeskirche zusammen bejahen die Landeskirchlichen Gemeinschaften die biblische Orientierung allen evangelischen Gemeindelebens an Apostelgeschichte 2, 42: „Sie blieben aber beständig in der Lehre der Apostel und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet“.
    So zählt zum Wesen und zum geistlichen Lebensvollzug der Landeskirchlichen Gemeinschaften neben Wortverkündigung, Gebet und der besonderen Pflege der Gemeinschaft auch das Heilige Abendmahl. Wortverkündigung und Abendmahl sind biblisch begründete Ausdrucksformen für das sichtbare und unsichtbare Wort Gottes. Deshalb begegnet dem Wunsch der Gemeinschaften, das Abendmahl auch selbständig feiern zu können, Verständnis.
  3. Das in den Landeskirchlichen Gemeinschaften angebotene Abendmahl kann und will Abendmahlsgottesdienste der Landeskirchlichen Ortsgemeinden weder verdrängen noch ersetzen, noch darf es diese abwerten. Örtlich auftretende Schwierigkeiten sollten zwischen den verantwortlichen Gremien oder Personen in gegenseitigem Vertrauen besprochen und bereinigt werden.
  4. Die Leitung der Gemeinschaftsverbände und Werke sind der Kirchenleitung gegenüber dafür verantwortlich, daß solche Abendmahlsfeiern durch entsprechend zugerüstete und beauftragte Mitarbeiter stiftungsgemäß und geordnet gehalten werden. Dafür bietet die Abendmahlsagende der Landeskirche (1977) eine Hilfe.
Diese Übereinkunft ist ein Ausdruck gemeinsamer Verantwortung vor dem Herrn der Kirche, dessen Gegenwart im Heiligen Abendmahl Verheißung und Verpflichtung für seine Gemeinde ist.
Stuttgart, den 12. November 1987
D. Hans von Keler
Altpietistischer Gemeinschaftsverband e. V.
Walter Schaal
Bahnauer Bruderschaft und Evangelische
Missionsschule Unterweissach
Dekan Dieter Eisenhardt
Chrischona-Gemeinschaftswerk
Klaus Haag
Diakonissenmutterhaus Aidlingen
Schwester Berta Kempf
Gemeinschaftsverband Nord-Süd
Erich Scheurer
Gnadauer Brasilienmission
Adam Bube
Liebenzeller Gemeinschaftsverband
Alfred Gajan, Lienhard Pflaum
Süddeutsche Vereinigung für Evangelisation und Gemeinschaftspflege
Friedhelm Böker, Werner Baur
Südwestdeutscher Verband für Entschiedenes Christentum
Gerhard Horeld
Verband der Jugendbünde für Entschiedenes
Christentum der Süddeutschen Vereinigung für Evangelisation und Gemeinschaftspflege
(SV/EC-Verband)
H.-Eckard Löffler
Württembergischer Brüderbund e. V.
Friedrich Hänssler

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1 ↑ Red. Anm.: Abgedruckt unter Nr. 1 dieser Sammlung.